Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für App-Entwicklungs- und Beratungsaufträge. Stand August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Verträge über App-Entwicklung, Software-Architektur-Beratung und damit verbundene Leistungen zwischen
DigitalFreedom Global LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA (im Folgenden „Auftragnehmer"), Marke DigitalFreedom / The App Architect,
und dem Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (Angebot mit unterzeichneter Annahme oder gegenseitiger Mailaustausch mit klar bestätigtem Auftragsumfang) zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen. Die genaue Spezifikation ergibt sich aus dem schriftlichen Projekt-Briefing, das vor Projektbeginn von beiden Seiten freigegeben wird.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg nach Maßgabe des freigegebenen Briefings (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB), nicht jedoch einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss sind möglich, bedürfen aber einer schriftlichen Nachtragsvereinbarung mit angepasstem Preis und Termin.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt das Festpreismodell: 30 % bei Projektstart (nach Freigabe des Briefings), der Rest in Etappen gegen gelieferte, abgenommene Meilensteine. Bei Projekten über 30.000 € netto sind monatliche Teilrechnungen entsprechend des Projektfortschritts üblich.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig (§ 288 Abs. 2 BGB für B2B).
4.4 Drittanbieter-Kosten (Apple Developer Program, Google Play, OpenAI, Hosting, App-Store-Gebühren, Domain-Registrierung) werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben oder direkt vom Auftraggeber gebucht.
4.5 Alle Preise sind Startpreise für den im Briefing vereinbarten Umfang; eine Obergrenze der Kosten besteht nicht. Leistungen, Features, Integrationen oder Aufwände, die nicht vom freigegebenen Briefing umfasst sind, sind nicht Vertragsbestandteil und werden, soweit rechtlich zulässig, gesondert auf Basis einer schriftlichen Nachtrags- oder Zusatzvereinbarung zu den jeweils gültigen Sätzen des Auftragnehmers berechnet.
4.6 Laufender Betrieb, Hosting, Wartung, Support und der Verbrauch von Drittanbieter-Diensten sind in einem Festpreis für die Entwicklung nicht enthalten. Sie werden, soweit rechtlich zulässig, gesondert und nach Verbrauch abgerechnet; die Hosting-Kosten skalieren mit dem tatsächlichen Traffic und können mit der App mitwachsen.
5. Liefertermine
5.1 Liefertermine werden im Angebot verbindlich vereinbart. Sie verlängern sich entsprechend, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt (§ 6) oder höhere Gewalt eintritt.
5.2 Auf Wunsch wird in zweiwöchigen Meilensteinen geliefert mit klickbaren Build-Demos.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig folgendes bereit:
- Zugang zu allen notwendigen Drittanbieter-Konten (Apple Developer, Google Play Console, Cloud-Anbieter)
- Inhalte, Logos, Bilder, Texte für die App
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen ab Anfrage
- Einen verbindlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
6.1 Sind für den Betrieb der App besondere Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen, Registrierungen oder fachliche Qualifikationen erforderlich (z. B. aufsichtsrechtliche, medizinische, finanzielle, datenschutzrechtliche oder gewerberechtliche Erlaubnisse), muss der Auftraggeber diese beschaffen, vorhalten und bereitstellen. Der Auftragnehmer entwickelt und, soweit gesondert vereinbart, betreibt die App ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für fehlende Erlaubnisse, Lizenzen oder Qualifikationen des Auftraggebers sowie für die Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber beabsichtigten Nutzung der App.
7. Abnahme
7.1 Die abgeschlossene Leistung wird dem Auftraggeber zur Abnahme bereitgestellt. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung in Textform, durch Produktivnutzung oder durch fruchtlosen Ablauf einer Prüffrist von 10 Werktagen.
7.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Nutzungsrechte und Eigentum am Code
8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an allen für ihn erstellten Werken (Quellcode, Build-Pipelines, Infrastruktur-Konfiguration, Design-Assets).
8.2 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor Bezahlung ist nicht gestattet.
8.3 Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Bibliotheken und Tools des Auftragnehmers, die nicht speziell für den Auftraggeber entstanden sind, verbleiben beim Auftragnehmer; der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen der gelieferten Lösung.
8.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt nach Live-Schaltung als Referenz zu nennen (Name, Logo, kurze Beschreibung), soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Code, Datenmodelle und nicht-öffentliche Geschäftslogik werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung offengelegt.
9. Gewährleistung
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
9.2 Bei berechtigten Mängelrügen beseitigt der Auftragnehmer die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Ausgeschlossen sind Mängel, die auf Eingriffen Dritter, Änderungen durch den Auftraggeber oder unsachgemäßer Nutzung beruhen, sowie Probleme aus Plattform-Updates (iOS-, Android-Major-Releases) nach Abnahme.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Wert des betroffenen Auftrags.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden in diesem Fall ausgeschlossen.
10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Drittanbieter-Ausfälle (Apple App Store Review, Google Play, Cloud-Provider, OpenAI) und nicht für Schäden aus Plattform-Policy-Änderungen.
10.5 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass der Auftraggeber die für den Betrieb der App erforderlichen Berechtigungen, Genehmigungen, Lizenzen oder Qualifikationen nicht besitzt oder bereitstellt, und nicht für die Rechtmäßigkeit der vom Auftraggeber beabsichtigten Nutzung. Der Auftragnehmer wird ausschließlich als Umsetzer und, soweit vereinbart, Betreiber im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers tätig.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht für 5 Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Verschulden öffentlich bekannt sind, vor Vertragsschluss rechtmäßig bekannt waren oder gesetzlich offengelegt werden müssen.
12. Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Werkverträge enden mit Abnahme. Dienstleistungs-Retainer (z. B. Architekt auf Zeit, Bug-Fix-Retainer, Backend-Betrieb) laufen für die vereinbarte Dauer und verlängern sich bei Bedarf um die vereinbarte Periode, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Rechtswahl: Es gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, entzieht ihm diese Rechtswahl nicht den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung und entsprechende Regelungen).
14.2 Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt: Für Klagen gegen den Auftragnehmer sind ausschließlich die Gerichte in Sheridan County, Wyoming, USA, zuständig. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
14.4 Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.
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