Bern ist Bundesstadt, und das prägt die Aufträge: viel Verwaltungsnahes, viele Verbände, viele Dienstleister, die für Behörden und mit ihnen arbeiten. Solche Vorhaben haben eigene Regeln, und die gehören an den Anfang des Gesprächs, nicht in den Vertrag nach Projektstart.
Öffentlicher Auftrag oder privater Auftrag
Gehört Ihr Auftraggeber zur öffentlichen Hand, entscheidet das Beschaffungsrecht, ob ein Direktauftrag möglich ist. Das klärt der Auftraggeber, nicht der Entwickler. Für Verbände, Stiftungen und private Unternehmen im Umfeld gilt das nicht; dort reicht ein Angebot mit schriftlich fixiertem Umfang.
Datenschutz nach revDSG
Das revidierte Datenschutzgesetz gilt seit 1. September 2023. Verantwortliche müssen über Bearbeitungen informieren und Auskunft geben können. Export, Löschung und Protokoll werden dafür als Funktionen eingeplant; ob das im Einzelfall genügt, bewerten Sie als Verantwortlicher. Besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gesundheits- oder Sozialdaten, werden gesondert eingeplant, mit Zugriffsrechten und Verschlüsselung.
Die Hosting-Region für Ihr Projekt wird vor dem Bau festgelegt und im Vertrag festgehalten.
Zusammenarbeit und Abrechnung
Die Zusammenarbeit läuft remote und schriftlich, Termine nach Absprache.
Das Angebot
- Festpreis: Erste Version (MVP) ab 24.000 €, marktreife App ab 72.000 €
- Laufende Vorhaben: App-Check für 1.690 €, bei mehreren Systemen Architektur-Review für 9.000 bis 12.000 €
- Vollständige Übergabe von Code, Konten und Dokumentation, Umfang schriftlich fixiert
Landesweit: App-Entwicklung Schweiz. Direkt anfragen: Kostenloses Gespräch buchen.